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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fassung vom 10. Mai 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für sämtliche Verträge zwischen Aidan Faes, Rorschacher Strasse 32, 9000 St. Gallen, geschäftlich auftretend unter der Marke Frieda (nachfolgend «Anbieter»), und seinen geschäftlichen Auftraggeberinnen und Auftraggebern (nachfolgend «Kunde»). Die Leistungen des Anbieters richten sich ausschliesslich an Unternehmen (B2B); ein Vertragsschluss mit Konsumentinnen und Konsumenten im Sinne des Konsumkreditgesetzes oder analoger Normen findet nicht statt.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich und in Textform zustimmt.

(3) Individualabreden zwischen den Parteien gehen diesen AGB in jedem Fall vor.

§ 2 Leistungsgegenstand

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden Frieda zur Verfügung, eine KI-gestützte Telefonassistenz für Bestattungsunternehmen. Der Leistungsumfang kann – je nach gebuchtem Tarif – insbesondere umfassen:

  • Annahme eingehender Anrufe rund um die Uhr über eine vom Kunden eingerichtete Rufumleitung.
  • Erfassung von Anliegen, Kontaktdaten und Rückrufwünschen sowie Bereitstellung einer Gesprächszusammenfassung.
  • Weiterleitung dringender Fälle an die vom Kunden benannte Rufbereitschaft nach den vom Kunden definierten Regeln.
  • Vereinbarung von Terminen sowie Anbindung an vom Kunden genutzte Systeme, soweit im Hauptvertrag vereinbart.
  • Individuelle Einrichtung von Begrüssung, Stimme und Gesprächsführung.

(2) Der jeweils konkret geschuldete Leistungsumfang ergibt sich aus dem gebuchten Tarif sowie dem individuellen Auftragsschreiben, dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung («Hauptvertrag»). Im Zweifel ist der Hauptvertrag massgeblich; diese AGB gelten ergänzend.

(3) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet der Anbieter eine Dienstleistung im Sinne von Art. 394 ff. OR, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Eine Garantie für konkrete Abschluss- oder Umsatzergebnisse wird ausdrücklich nicht übernommen.

§ 3 Vertragsschluss und Kommunikation

(1) Die Darstellung von Leistungen auf der Website des Anbieters stellt kein bindendes Angebot dar. Ein Vertrag kommt erst durch Annahme eines schriftlichen Angebots des Anbieters durch den Kunden in Textform (E-Mail genügt) zustande, soweit die Parteien nicht ausdrücklich Schriftform vereinbart haben.

(2) Erklärungen im Rahmen der laufenden Vertragsabwicklung können wirksam per E-Mail abgegeben werden, sofern die AGB oder der Hauptvertrag nicht eine strengere Form verlangen.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt dem Anbieter alle für die Erbringung der Leistungen erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge und Freigaben rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung. Dazu zählen insbesondere die Einrichtung der Rufumleitung, Angaben zu Abläufen und Rufbereitschaft sowie technische Zugänge zu den anzubindenden Systemen, soweit für den vereinbarten Leistungsumfang erforderlich.

(2) Der Kunde benennt eine verantwortliche Ansprechperson mit Entscheidungskompetenz für die Vertragsabwicklung. Verzögerungen oder Mehrkosten, die durch unterlassene oder verspätete Mitwirkung verursacht werden, gehen zu Lasten des Kunden.

(3) Der Kunde stellt sicher, dass sämtliche von ihm überlassenen Daten und Materialien frei von Rechten Dritter sind und für die vereinbarten Zwecke verwendet werden dürfen. Er stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Pflicht resultieren.

§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem gebuchten Tarif bzw. der im Hauptvertrag vereinbarten Preisstruktur. Übliche Modelle sind eine monatliche Pauschale je Tarif, ein individuell vereinbartes Minutenpaket sowie die Abrechnung zusätzlich in Anspruch genommener Gesprächsminuten.

(2) Alle Preise verstehen sich, soweit nicht anders ausgewiesen, in Euro (EUR) und zuzüglich einer allenfalls anwendbaren Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer. Der Anbieter ist nicht mehrwertsteuerpflichtig, solange die gesetzlichen Schwellenwerte gemäss MWSTG nicht überschritten werden; ab Eintragung als steuerpflichtige Person werden die Rechnungen entsprechend ausgewiesen.

(3) Rechnungen werden monatlich am Anfang des Leistungsmonats gestellt und sind innerhalb von 14 Tagen netto ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Verzug ist der Anbieter berechtigt, einen Verzugszins von 5% pro Jahr gemäss Art. 104 OR sowie angemessene Mahnspesen zu verlangen.

(4) Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen oder bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden ist der Anbieter berechtigt, die Leistungserbringung vorübergehend einzustellen, bis der ausstehende Betrag beglichen ist. Daraus resultierende Verzögerungen gehen zu Lasten des Kunden.

§ 6 Laufzeit und Kündigung

(1) Soweit im Hauptvertrag nicht anders vereinbart, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien in Textform zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

(2) Projektverträge mit festem Leistungsumfang enden mit Erbringung der vereinbarten Leistung.

(3) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei schwerwiegender Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die nach Abmahnung nicht innerhalb angemessener Frist behoben wird, sowie bei Eröffnung eines Insolvenz- oder Sanierungsverfahrens über eine Vertragspartei.

§ 7 Verfügbarkeit

(1) Der Anbieter erbringt die Anrufannahme rund um die Uhr und strebt eine möglichst hohe Verfügbarkeit des Dienstes an. Nicht in die Verfügbarkeit eingerechnet werden Ausfälle, die auf Störungen der vom Kunden eingesetzten Telefonie, auf höhere Gewalt oder auf angekündigte Wartungsfenster zurückgehen.

(2) Weitergehende Verfügbarkeitszusagen (Service Level Agreements) gelten nur, soweit sie im Hauptvertrag ausdrücklich vereinbart sind.

(3) Eine Erfolgsgarantie – namentlich eine Garantie für Vertragsabschlüsse oder Umsätze des Kunden – wird ausdrücklich nicht übernommen.

§ 8 Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte

(1) Sämtliche im Rahmen der Vertragserfüllung vom Anbieter geschaffenen Arbeitsergebnisse (Konfigurationen, Gesprächsleitfäden, Auswertungen, Reports) sind urheberrechtlich bzw. immaterialgüterrechtlich geschützt. Der Kunde erhält an den ihm überlassenen Arbeitsergebnissen ein nicht-exklusives, zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht für den eigenen Geschäftsbetrieb. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung des Anbieters.

(2) Methoden, Tools, Vorlagen und Knowhow, die der Anbieter bei der Leistungserbringung einsetzt oder weiterentwickelt, verbleiben in seinem ausschliesslichen Eigentum. Der Kunde erhält daran keine Rechte über die zur Vertragsabwicklung erforderliche Nutzung hinaus.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden als Referenz (Logo, Name, kurze Fallbeschreibung) auf seiner Website, in Verkaufsunterlagen und in sozialen Medien zu nennen, soweit der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 9 Vertraulichkeit

(1) Die Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhaltenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln, nicht an Dritte weiterzugeben und nur zu den vertraglich vereinbarten Zwecken zu verwenden. Diese Pflicht gilt auch über das Vertragsende hinaus für die Dauer von drei (3) Jahren.

(2) Ausgenommen sind Informationen, die nachweislich allgemein bekannt sind oder ohne Verstoss gegen diese AGB bekannt werden, der empfangenden Partei bereits vor Erhalt bekannt waren oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.

§ 10 Datenschutz und Auftragsbearbeitung

(1) Soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden bearbeitet – etwa Daten von Anruferinnen und Anrufern – schliessen die Parteien vor Beginn der Bearbeitung eine separate Auftragsverarbeitungs-Vereinbarung (AVV) gemäss Art. 9 revDSG bzw. Art. 28 DSGVO ab.

(2) Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Datenschutzerklärung des Anbieters.

§ 11 Haftung

(1) Der Anbieter haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), und zwar beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

(2) Die Haftung des Anbieters ist je Schadensereignis der Höhe nach auf den Betrag der in den der Schadensmeldung vorausgegangenen zwölf (12) Monaten unter dem jeweiligen Hauptvertrag effektiv vereinnahmten Vergütung beschränkt, höchstens jedoch auf CHF 50'000 pro Kalenderjahr. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht bei vorsätzlicher Schädigung sowie bei Personenschäden.

(3) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Geschäftserfolge, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ausgeschlossen.

(4) Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit von Hilfspersonen ist im Rahmen von Art. 101 Abs. 2 OR ausgeschlossen.

§ 12 Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt – wozu insbesondere Streiks, Aussperrungen, Naturkatastrophen, behördliche Massnahmen, länger andauernde Ausfälle der Telekommunikations- oder Internetinfrastruktur sowie Pandemien gehören – befreien die jeweils betroffene Partei für die Dauer und den Umfang der Behinderung von der Leistungspflicht. Die Parteien informieren sich gegenseitig unverzüglich über Eintritt, voraussichtliche Dauer und Auswirkungen.

§ 13 Abwerbeverbot

Der Kunde verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten danach, Mitarbeitende und freie Mitarbeitende des Anbieters weder direkt noch indirekt abzuwerben oder anzustellen. Bei Verstoss schuldet der Kunde eine Konventionalstrafe in Höhe eines Jahresbruttogehalts der betroffenen Person; die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Auf das Vertragsverhältnis findet ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts sowie unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) Anwendung.

(2) Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist St. Gallen, Schweiz. Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden auch am Sitz des Kunden zu belangen.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des Hauptvertrags bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses.